Oberstdorf

Adula-Klinik Oberstdorf: Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie
Dr. Reisach GmbH & Co. KG
In der Leite 6
87561 Oberstdorf
Telefon: 0 83 22 / 70 90
Telefax: 0 83 22 / 70 94 03
info@adula-klinik.de


Autor: Adula Klinik (18.04.00)

Auf der Grundlage des Bad Herrenalber Modells nach Dr. Walther H. Lechler, dessen ganzheitliche Betrachtungsweise dem Menschen als körperliches, seelisches, geistig-spirituelles und soziales Wesen gerecht zu werden versucht, bekommen Sie Hilfe durch ein erfahrenes Team aus Ärzten und Psychologen und Unterstützung durch die tragende Atmosphäre der Therapeutischen Gemeinschaft bei

  • Depressionen,
  • sychosomatischen Erkrankungen,
  • Eßstörungen,
  • Angsterkrankungen,
  • Persönlichkeitsstörungen,
  • Borderlinestörungen,
  • Abhängigkeitserkrankungen,
  • Sinnkrisen oder
  • posttraumatischen Belastungsreaktionen (z.B. nach sexueller Gewalt).

Das Behandlungskonzept beruht auf den Grundlagen der humanistischen Psychotherapie und ist tiefenpsychologisch fundiert. Neben Gruppentherapie und Einzelgesprächen bilden auch körpertherapeutische Verfahren wie der New Identy Process nach Dan Casriel, Entspannungsverfahren und Sporttherapie weitere Schwerpunkte der Behandlung.

Es gelten Fastenvereinbarung in der Adula-Klinik, d.h. es sind keine üblichen, süchtig machenden Stoffe oder Ablenkungen erlaubt. Es wird u.a. gefastet von Fernsehen, Radiohören, Zeitung oder Romane lesen, von Handys und Computern, von Alkohol, Nikotin, Drogen oder nicht verordneten Medikamenten, von Zucker und Süßigkeiten, von Romanzen und sexuellen Kontakten. Zudem gibt es in den ersten zwei Wochen ein Kontaktfasten von Familie, Freunden und Arbeitskollegen.

Das Behandlungskonzept beinhaltet außerdem die Ausrichtung nach dem 12-Schritte-Programm der anonymen Selbsthilfegruppen. Diese finden auch in der Klinik jeden Abend um 19.00 Uhr (außer Donnerstag) statt.

Die Adula-Klinik liegt im landschaftlich reizvollen Allgäu in Hanglage mit Blick auf Oberstdorf und die Allgäuer Alpen. Sie wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Akut- (§§ 108/109 SGB V) und im Rehabilitationsbereich (§ 111 SGB V) belegt und ist beihilfefähig.





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